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AGB

Bedingungen für Verkauf, Lieferungen und Zahlungsabwicklung

der Firma BiniArt im folgenden „Verkäufer“genannt.

1. Vertragsgrundlagen

Grundlage für das Zustandekommen des Kaufvertrags sind die im Auftrag getroffenen Verein¬barungen, sowie die nachfolgenden Bedingungen. Dabei bestehen keine mündlichen Zusatzab¬sprachen. Diese Bedingungen für Verkauf, Lieferungen und Zahlungsabwicklung umfassen ebenso Bargeschäfte.

2. Lieferfristen

1. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist seitens des Verkäufers obliegt es dem Käufer schriftlich eine Frist für die vertraglich vereinbarte Leistung bzw. zur Nacherfüllung anzugeben. Diese Frist muss angemessen sein. Ausgenommen davon ist eine per Lieferdatum vereinbarte Lieferfrist. Ebenfalls davon ausgenommen ist der Umstand der endgültigen und ernsthaften Verweigerung der Leistung durch den Verkäufer. Sollte die o.g. Frist übermittelt und angemessen sein, aber vom Verkäufer in Form von Leistung oder Nacherfüllung nicht eingehalten werden, kann der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten.

2. Für den Fall nicht verfügbarer Lieferungen wird der Verkäufer den Käufer so zeitnah wie möglich informieren.

3. Bei Problemen mit von Vorlieferanten benötigten Lieferungen kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Dieses tritt ein, wenn die aufgetreten Probleme einen Lieferausfall durch Vorlieferanten beinhalten, der Aufwand für eine alternative Beschaffung unzumutbar bzw. unverhältnismäßig wäre und der Verkäufer das nicht Zustandekommen solcher Lieferungen nicht verschuldet hat.

4. Im Fall eines Rücktritts durch den Verkäufer vom Kaufvertrag werden bereits erhaltene Zahlungen vom Verkäufer zurückerstattet, sofern diese keine bereits an den Käufer geleistete Teillieferungen oder Teilleistungen beinhalten.

3. Annahmeverzug und Annahmeverweigerung

1.Bei käuferseitigem Annahmeverzug hat der Käufer aufkommende Lagerkosten zu tragen. Diese Lagerung kann vom Verkäufer auch bei einer Spedition in Auftrag gegeben werden.

2. Der Verkäufer ist berechtigt Schadenersatz anstelle von Vertragserfüllung zu verlangen, wenn der Käufer ohne rechtlichen Grund die Annahme auch nach einer abschließend gesetzen Annahmefristverlängerung endgültig und ernsthaft verweigert. Bzw. bereits abschließend im Vorfeld angibt, die angeforderte Lieferung oder Leistung nicht anzunehmen.

3. Der Verkäufer ist berechtigt bedingt durch die abschließende Annahmeverweigerung des Käufers Schadensersatz anstelle von Erfüllung von ihm einzufordern. Der Käufer kann den Nachweis führen, ob und in welcher Höhe ein Schaden bei dem Verkäufer entstanden ist. Prinzipiell behält sich der Verkäufer einen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Bestellpreises (brutto) vor. Bei vertraglich festgelegten individuellen Leistungserstellungen nach Vorgabe des Käufers kann dieser Schadensersatz dem Aufwand gemäß höher ausfallen.

4. Zahlungsverzug

1. Ab dem Zeitpunkt des eintretenden Zahlungsverzuges hat der Käufer den vertraglich vereinbarten Kaufpreis mit 5% über dem Basiszinssatz gegenüber dem Verkäufer zu verzinsen.

2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern der Käufer die angeforderte Lieferung oder Leistung auch trotz einer angemessenen weiteren Frist abschließend nicht bezahlt, bzw. im Vorfeld endgültig und ernsthaft angibt, die vertraglich vereinbarte Zahlung zu verweigern. Im Anschluss kann der Verkäufer Schadensersatz anstelle der von ihm zu erbringenden Lieferung oder Leistung einfordern.

5. Haftung für Mängel

1. Bei der Feststellung eines Mangels an der Ware zum Zeitpunkt der Auslieferung, ist der Käufer berechtigt, die Ware in mängelfreiem Zustand zu verlangen. Dabei stehen dem Verkäufer zwei Versuche zur Nachbesserung zu. Alternativ obliegt es dem Verkäufer eine angemessenen Nachfrist zu setzen in derer bis zu zwei Ersatzlieferungen tätigen kann. Existiert der Mangel daraufhin immer noch, ist der Käufer berechtigt entweder vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. eine angemessene Minderung des Kaufpreises ansetzen. Verweigert der Verkäufer nachhaltig und abschließend sowohl Nachbesserung bzw. Nachlieferung oder sind diese dem Käufer nicht zumutbar, obliegt es dem Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. eine angemessene Minderung des Kaufpreises ansetzen.

Eine Anspruch von Seiten des Käufers auf Schadenersatz anstelle der Erfüllung des Kaufvertrages in diesen Fällen ist ausgeschlossen, außer
– der Mangel wurde vom Verkäufer vorsätzlich verschwiegen,
– der Verkäufer hat eine Garantie (in Schriftform) über die Beschaffenheit der Ware gegeben,
– der Schaden wurde vom Verkäufer vorsätzlich und/oder mit grober Fahrlässigkeit verursacht.

2. Sind die Forderungen von Seiten des Käufers zur Nacherfüllung unzumutbar und nicht verhältnismäßig (Aufwand und/oder Kosten), berechtigt dies den Verkäufer die Nacherfüllung zu verweigern. Davon ist bei Waren mit einem vertraglich genannten Betrag von bis zu 2000 EUR auszugehen. Es obliegt dem Käufer diese Unzumutbarkeitserklärung zu widerlegen. Der Käufer ist in folgenden bei einer o.g. Verweigerung seitens des Verkäufers berechtigt, eine andere Form der Nacherfüllung anzufordern.

3. Der Verkauf der Möbel erfolgt nach Muster. Dieses schließt den Anspruch auf Auslieferung der Ausstellungsstücke aus, es sei denn, dieses wurde explizit im Kaufvertrag vereinbart.

Naturgegebene Abweichungen in Farbe und Holzstruktur an der ausgelieferten Ware im Vergleich zum Muster sind prinzipiell als zumutbar zu betrachten und werden sich vom Verkäufer vorbehalten.

4.Ab dem Zeitpunkt der Warenübergabe, ist der Verkäufer nicht für Mängel in Haftung zu nehmen die entstanden sind durch unsachgemäßen Gebrauch und Behandlung, Witterungseinflüsse jeglicher Art (inkl. Temperatureinflüsse und Feuchtigkeitseinwirkung), sowie als regulär anzunehmende Abnutzung.

5. Die Ware ist bei Auslieferung auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind mit einer Frist von 2 Wochen ab Auslieferung beim Verkäufer in Schriftform anzugeben.

6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Mängel verjährt nach 2 Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Auslieferung der Ware.

6. Vorbehalt des Eigentums

1. Bis zur Bezahlung des vollständigen Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Dieses beinhaltet den Ausschluss der Übereignung oder Verpfändung der Ware an Dritte. In jedem Fall ist der beschriebene Eigentumsvorbehalt bei Weitergabe der Ware oder der Rechte bzw. Anteile daran den beteiligten Personen weiterzugeben.

2. Diese Hinweispflicht schließt auch den Fall ein, wenn der Käufer von vorne herein die Weitergabe der Ware an Dritte plant und umsetzen will.

3. Während des Bestehens des beschriebenen Eigentumsvorbehalts hat der Käufer eventuelle Änderungen der Adresse oder des Standortes der Ware (bzw. Teilware) so zeitnah wie möglich dem Verkäufer nachweisbar mitzuteilen.

7. Transportschäden: Haftung und Gefahrenübergang

1. Nach der Übergabe der Ware trägt der Käufer die Gefahren auf Beschädigung oder unbeabsichtigten Verlust der Ware und ist verpflichtet, auch in diesen Fällen den vereinbarten Kaufpreis der Ware fristgerecht zu entrichten.

2. Lieferort der Ware ist die im Kaufvertrag angegebene Adresse des Käufers, bzw. die dort gewählte Lieferanschrift. Ein Anspruch auf einen davon abweichenden Lieferort besteht nicht, sofern dieses nicht explizit im Kaufvertrag vereinbart wurde.

3. Der gewählte Lieferort muß mit einem LKW erreichbar sein. Bei vereinbarter Anlieferung bis in die Wohnung/Geschäftsräume des Käufers, müssen diese mit gängigen Mitteln des Möbeltransports zu erreichen sein, so daß die Ware vor Ort händisch ausgeliefert werden kann.

4. Bei Abweichungen von den vorher genannten Lieferbedingungen auf Seiten des Käufers hat dieser die Kosten für den dadurch entstehenden Mehraufwand bis zur abschließenden Zustandekommen der Auslieferung zu tragen.

5. Fordert der Käufer zum Zeitpunkt der Auslieferung der Ware die Verbringung dieser an einen direkt von ihm Bestimmten Abstellort (in Wohnung, Geschäftsräumen, etc.), haftet der Verkäufer und dessen beauftragtes Lieferpersonal nicht für eine Mögliche Beschädigung an der Ware auf diesem Teil des Transportweges. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für mögliche Beschädigungen an anderen Sachen und Objekten während dieses Auslieferungsschrittes. Davon ausgenommen sind Beschädigungen verursacht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der ausliefernden Personen.

8. Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit

1. Liegen dem Verkäufer nach Abschluss des Kaufvertrages glaubhafte und nachvollziehbare Informationen vor, daß der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen kann, kann der Verkäufer die Lieferung einbehalten.

2. Dem Käufer ist daraufhin eine Frist zum Begleich der Ausstände zu setzen (oder zur Übergabe einer anderen vom Verkäufer anerkannten Sicherheit). Werden die benannten Außenstände nicht fristgerecht vom Käufer beglichen, ist der Verkäufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten.

9. Rücknahme der Ware

1. Verschuldet der Käufer die Warenrücknahme (z.B. durch Zahlungsverzug), so kann der Verkäufer den Ausgleich der Kosten für Aufwendungen, Gebrauch und ggf. Wertminderung vom Käufer einfordern.

2. Die anfallenden Transportkosten für Abholung und Rücktransport der Ware trägt in voller Höhe der entstehenden Kosten der Käufer.

3. Nutzungsentschädigung – Es obliegt dem Verkäufer die Kosten für die Gebrauchsüberlassung der Ware in angemessenem Rahmen anzusetzen und vom Käufer einzufordern. Eine entstandene Wertminderung der Ware ist vom Käufer in voller Höhe des tatsächlich vorliegenden Schadens zu ersetzen. Der Verkäufer weißt hierzu eine angemessene Schadenssumme gegenüber dem Käufer aus.

10. Datenschutz

Der Käufer erklärt sich im folgenden einverstanden, daß seine personenbezogenen Daten und entsprechenden Auftragsdaten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von BiniArt oder bei einem von BiniArt beauftragten Dienstleister , sowie für werbliche und Marktforschungszwecke, gespeichert, genutzt, übermittelt, und weiterverarbeitet werden können. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der BiniArt, Höllsteinstraße 30, 61350 Bad Homburg v.d.H., widerrufen.

11. Widerrufsbelehrung

1. Wenn der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist, besteht das Widerrufsrecht nicht.

2. Für Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) gilt:
Der Käufer hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Käufer den Kaufvertrag unterschrieben hat. Hierbei zählt das Unterschriftdatum des Kaufvertrages.

3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muß der Käufer den Verkäufer unter den im Vertrag benannten Kontaktdaten mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, den Kaufvertrag zu widerrufen, informieren.

4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

5. Folgen des Widerrufs: Wenn der Käufer den Kaufvertrag fristgerecht widerruft, hat der Verkäufer ihm die mit dem widerrufenen Kaufvertrag in Verbindung stehenden bis dahin geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kaufvertrags bei dem Verkäufer eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, dieses wurde vertraglich ausdrücklich abweichend vereinbart.

6. Bei bereits ausgelieferter Ware kann der Verkäufer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

7. Rückgabe der Ware: Der Käufer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Verkäufer über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an den Verkäufer zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren (s. Punkt 9.2. dieser AGBs).

8. Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist (s. Punkt 9.3 dieser AGBs).

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Erfüllungsort ist der Ort der Lieferanschrift.

2. Der Gerichtsstand ist ausschließlich der Firmensitz des Verkäufers, 61350 Bad Homburg vor der Höhe.

3. Die Gültigkeit dieses Gerichtsstandes bleibt auch dann bestehen, wenn der Käufer im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, der reguläre Aufenthaltsort oder Wohnsitz des Käufers nach Abschluss des Kaufvertrages zum Zeitpunkt einer möglichen Klageerhebung nicht bekannt ist, bzw. der reguläre Aufenthaltsort oder Wohnsitz des Käufers aus dem Inland verlegt wurde.